Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Feuer König GmbH.
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Die Verkaufsbedingungen der Feuer König GmbH gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
- Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden sind schriftlich niedergelegt.
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
- Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
- Eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften liegt nur bei ausdrücklicher Einbeziehung in den Vertrag vor. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen stellt keine Eigenschaftszusicherung dar.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
- Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk.
- Preisänderungen nach Vertragsschluss aufgrund von Kostenänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird gesondert ausgewiesen.
§ 4 Lieferzeit
- Der Beginn der Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus.
- Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus.
- Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, Ersatz der hierdurch entstehenden Schäden zu verlangen.
§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
- Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk.
- Verpackungsrücknahmen bedürfen gesonderter Vereinbarungen.
- Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten.
§ 6 Eigentumsvorbehaltssicherung
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.